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Mit der Anmeldung bietet der Kursteilnehmer den Abschluss eines Vertrags zur Buchung des jeweiligen Kurses verbindlich an.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung zu Stande (per e-mail oder Post), die der Veranstalter dem Kursteilnehmer
unverzüglich zukommen lässt. Eine Platzreservierung erfolgt erst nach Eingang der Anzahlung in Höhe von 50 % der Kursgebühr.
Die Kursplatzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge. Die Restzahlung von 50 % der Kurs- oder Seminargebühr
wird am ersten Kurstag bei Equo Vadis bar/per Scheck kassiert. Bei Überweisung der Restzahlung muss diese bei Kursbeginn auf
unserem Konto eingegangen sein. Gegenstand des Vertrags ist der Anspruch auf Kursleistungen, nicht ein erhoffter Erfolg.
Der Kursteilnehmer kann jederzeit vor Kursbeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der
Rücktrittskosten ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung.
Die Kosten betragen:
Bei Rücktritt in der Zeit bis zum 21. Tag vor Kurs- oder Seminarbeginn werden 50 %, vom 20. bis 14. Tag 60 %, ab dem 13. bis 7. Tag 70 %
und ab dem 6. Tag 80 % der Kurs- oder Seminargebühr einbehalten bzw. nachgefordert. Bei Nichterscheinen oder ohne
schriftliche Abmeldung ist der komplette Kurspreis zu bezahlen. Bis zum Beginn des Kurses kann der Kursteilnehmer
einen Ersatzteilnehmer stellen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an den Veranstalter. Tritt ein Dritter
in den Vertrag ein, so haften er und der Abtretende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis
und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Bei Buchungsänderung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr
von Euro 30,- pro Person. Sorgt der Veranstalter für eine Ersatzperson, so berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro
50,-.
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter:
Der Veranstalter ist in folgendend Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen:
ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Kursteilnehmer die Durchführung eines Kurses/Seminars ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält in diesen Fällen den Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis.
bis drei Wochen vor Kursbeginn oder zwei Wochen vor Seminarbeginn: Wenn der Kurs/Seminar nicht stattfinden kann, weil z.B. die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesen Fällen wird der Teilnehmer schriftlich innerhalb der oben genannten Frist in Kenntnis gesetzt und die Anzahlung wird umgehend erstattet. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Rücktritt auf Grund höherer Gewalt: Wird ein Kurs infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, z.B. Epidemien, hoheitlichen Anordnungen (Reise-, Transportbeschränkungen für Tiere) oder gleichwertigen Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Vertragspartner berechtigt zu kündigen. Der Veranstalter bemüht sich in solchen Fällen um Ersatzpferde. Kann er diese stellen, der Kursteilnehmer nimmt dieses Angebot jedoch nicht an, so gelten unsere Rücktrittsbedingungen/-kosten. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass er das spezielle Risiko, das beim Reitsport entsteht, nicht übernimmt.
Rücktritt wegen Erkrankung des Kursleiters: Kann der Kursleiter infolge einer Erkrankung den Kurs nicht durchführen, so ist der Veranstalter berechtigt, einen adäquaten Ersatz zu stellen. Kann er diesen stellen, der Kursteilnehmer nimmt dieses Angebot jedoch nicht an, so gelten unsere Rücktrittsbedingungen/-kosten. Muss der Kurs abgesagt werden, so wird die Anzahlung umgehend erstattet. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
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